Kopierverbot für Noten

Der Gesetzgeber hat ein ausdrückliches Kopierverbot für Noten in das Urheberrechtsgesetz aufgenommen.  Kein Gesetz ohne Ausnahme – aber diese sind von sehr geringem Umfang und klar definiert. Sie betreffen z.B. das Kopieren von Werken, die bereits seit mehreren Jahren vergriffen und nicht mehr im Handel erhältlich sind und setzen immer die an Gebühren gebundene Zustimmung des Verlags voraus.

Noten zu kaufen, und sei es in Chorstärke, sie in den Schrank zu stellen und für die Probenarbeit zu kopieren, ist ausdrücklich nicht durch das Gesetz abgedeckt. Diese und viele andere Formen des immer noch gängigen Kopierens sind illegal.

Bitte machen Sie sich bewusst, dass es sich beim Kopieren von Noten nicht um ein Kavaliersdelikt sondern um eine Straftat handelt und damit die Verlags- und Buchhandelslandschaft in Deutschland massiv geschädigt, ja sogar mittelfristig zerstört wird. Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie bei der Verwertungsgesellschaft VG Musikedition.